
Fall des Monats Oktober: Mediatorin löst den Knoten
Unsere Kundin lebt seit vielen Jahren in ihrer Mietwohnung. Dann verkauft die Wohnungsgesellschaft das Haus an eine andere Gesellschaft. Diese beauftragt eine neue Hausverwaltung. Unsere Kundin fordert ihre Nebenkostenabrechnung aus der Zeit vor dem Wechsel und die Auszahlung ihres Guthabens – einer vierstelligen Summe.
Zuständigkeits-Pingpong zwischen den Hausverwaltungen
Zunächst wendet sie sich an die bisherige Hausverwaltung. Dort verweist man sie an die neue Verwaltung. Diese wiederum sieht die alte Hausverwaltung in der Verantwortung. Die Mieterin bleibt zunächst geduldig. Ein Jahr lang hakt sie regelmäßig nach. Dabei wird sie immer wieder von einem zum anderen Mitarbeitenden durchgereicht – doch ohne Erfolg. Die beiden Hausverwaltungen halten daran fest, dass die jeweils andere Verwaltung zuständig sei. Irgendwann reicht es ihr und sie wendet sich hilfesuchend an uns. Wir leiten sie sofort an unseren erfahrenen Partner für Mediation weiter.
Die Mediatorin hört sich zunächst den Sachverhalt an. Schnell wird klar: Auf der Ebene der Sachbearbeitung drehen sich die Beteiligten im Kreis. Deshalb entscheidet sie sich für einen anderen Ansatz und sucht das Gespräch direkt mit dem Vorstand der neuen Hausverwaltung.
Mediatorin bringt Bewegung in den Fall
Sie schildert die Situation und macht deutlich, dass sich unsere Kundin schon seit einem Jahr um die Rückzahlung ihres Betriebskostenguthabens bemüht. Gleichzeitig legt sie dem Vorstand nahe, die Angelegenheit im Sinne eines professionellen Miteinanders und zur Vermeidung von Reputationsrisiken zeitnah zu regeln. Damit findet sie offensichtlich Gehör.
Die Wirkung lässt nicht lange auf sich warten: Innerhalb von nur drei Tagen hat unsere Kundin den lang geforderten Geldbetrag auf dem Konto. Die Freude ist groß – ebenso die Überraschung darüber, wie schnell ein externer Impuls die festgefahrene Situation lösen konnte. Ihr Fazit bringt es auf den Punkt: „Das ging schneller, als wenn ich es einem Anwalt gegeben hätte!“