![]() Liebe Vertriebspartner:innen,mit großen Schritten geht es auf das Jahresende zu – und damit in die heiße Phase des Jahresendgeschäfts. Passend dazu haben wir gute Nachrichten für Sie: Wir verlängern unseren Starter-Rabatt ein letztes Mal bis zum 31. Dezember 2026. Alle Details zum Nachlesen finden Sie direkt im ersten Artikel.
Außerdem geht es in dieser Ausgabe unter anderem um den nächsten Termin unseres beliebten Webinars „Haftungsrisiken für die Organtätigkeit“. Viel Spaß beim Lesen! Herzliche Grüße Joachim Schabacker Leiter Vertrieb und Kundenmanagement |
Starter-Rabatt: Jetzt geht’s in den EndspurtSeit der Einführung unseres neuen Tarifs begleitet der Starter-Rabatt unsere neuen Rechtsschutz-Pakete. Jetzt geht die Aktion in ihre letzte Runde: Wir verlängern den Starter-Rabatt ein letztes Mal bis zum 31. Dezember 2026. Nutzen Sie damit auch im Jahresendgeschäft noch einmal die attraktiven Konditionen für Ihre Kund:innen. Alles Wichtige zum Starter-Rabatt und zur Verlängerung können Sie hier nachlesen. |
Webinar: Haftungsrisiken für die OrgantätigkeitVorstände, Geschäftsführer:innen und Mitglieder von Aufsichtsräten tragen große Verantwortung – und unterliegen dabei zahlreichen Risiken. Darum geht es in unserem Webinar zum Thema „Haftungsrisiken für die Organtätigkeit“ am Montag, den 16. November 2026. Das Webinar richtet sich an Ihre Endkund:innen aus dem Manager-Rechtsschutz. Aber auch Sie und Ihre Mitarbeitenden sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Hier erfahren Sie mehr dazu. |
Aktuelles Kundenmailing: Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social MediaIn Kürze informieren wir unsere Geschäftskunden in einem Mailing über die Risiken bei der Nutzung von Musik in den sozialen Medien. Vor allem auf Instagram bedeutet die Verfügbarkeit eines Songs in der Plattform-Bibliothek nicht automatisch, dass dieser auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf. Aktuell werden Unternehmen zunehmend wegen nicht ausreichend lizenzierter Musiknutzung abgemahnt. Das Mailing gibt einen Überblick darüber, worauf Geschäftskunden bei der Nutzung von Musik auf Social Media achten sollten. Der Versand erfolgt ausschließlich an Geschäftskunden mit vorliegender Werbeeinwilligung. |
Fall des Monats Oktober: Mediatorin löst den KnotenEin Jahr lang wartet unsere Kundin auf ihre Nebenkostenabrechnung und die Auszahlung eines vierstelligen Betrags. Doch ihre alte und ihre neue Hausverwaltung schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Erst als sie sich an uns wendet, kommt Bewegung in die Sache. Unser Fall des Monats Oktober zeigt, wie eine Mediation einen festgefahrenen Fall in nur wenigen Tagen lösen kann. |
Media-Kit-Highlight des Monats: Starker Schutz für UnternehmenAls Unternehmen kann man schnell in einen Rechtsstreit geraten, auch ohne eigenes Verschulden. Ob mit Mitarbeitenden, Lieferanten, Kund:innen oder Behörden: Ein Konflikt kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Unser Media-Kit-Highlight des Monats zeigt, wie wir mit unserem Firmen-Rechtsschutz unsere Geschäftskunden bei solchen Konflikten unterstützen. Laden Sie sich die Social-Media-Vorlage einfach herunter und posten Sie sie auf Ihren Social-Media-Kanälen, um Ihre Geschäftskunden gezielt anzusprechen und die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen. |
Das bleibt wichtig: Themen aus vorherigen AusgabenDie Inhalte, die wir Ihnen in ROLights vorstellen, bleiben häufig über einen längeren Zeitraum hinweg relevant. Damit wichtige Informationen im Arbeitsalltag nicht aus dem Fokus geraten, haben wir Ihnen ausgewählte Themen aus vorherigen Ausgaben noch einmal übersichtlich zusammengestellt. Über die Links gelangen Sie direkt zu den Informationen.
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Neues aus dem MagazinStudienplatzklage: Auf juristischem Weg zum WunschstudiumFür viele beliebte Studiengänge interessieren sich jedes Semester mehr Bewerber:innen, als es Kapazitäten an den Hochschulen gibt. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, bekommt einen Ablehnungsbescheid. Doch durch eine Studienplatzklage kann der gewünschte Studienplatz an der Hochschule eingeklagt werden. Unser Partneranwalt Federico Trimarchi erklärt, wann eine Studienplatzklage möglich ist und was die Voraussetzungen dafür sind. Elternbürgschaft: Unterstützung für den Start ins ErwachsenenlebenDer Wohnungsmarkt kann gerade für junge Erwachsene mit begrenztem Einkommen eine Herausforderung darstellen. Vermieter:innen verlangen oft Sicherheiten, die viele in dieser Lebensphase nicht aufbringen können. In dieser Situation kann eine Elternbürgschaft den Weg zur ersten eigenen Wohnung deutlich erleichtern. Unser Partneranwalt Henning Meyersrenken beantwortet die wichtigsten Fragen dazu. |
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