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Liebe Vertriebspartner:innen,

mit großen Schritten geht es auf das Jahresende zu – und damit in die heiße Phase des Jahresendgeschäfts. Passend dazu haben wir gute Nachrichten für Sie: Wir verlängern unseren Starter-Rabatt ein letztes Mal bis zum 31. Dezember 2026. Alle Details zum Nachlesen finden Sie direkt im ersten Artikel.

 

Außerdem geht es in dieser Ausgabe unter anderem um den nächsten Termin unseres beliebten Webinars „Haftungsrisiken für die Organtätigkeit“. Viel Spaß beim Lesen!


Herzliche Grüße 

Joachim Schabacker 

Leiter Vertrieb und Kundenmanagement

 

Starter-Rabatt: Jetzt geht’s in den Endspurt

Seit der Einführung unseres neuen Tarifs begleitet der Starter-Rabatt unsere neuen Rechtsschutz-Pakete. Jetzt geht die Aktion in ihre letzte Runde: Wir verlängern den Starter-Rabatt ein letztes Mal bis zum 31. Dezember 2026. Nutzen Sie damit auch im Jahresendgeschäft noch einmal die attraktiven Konditionen für Ihre Kund:innen. Alles Wichtige zum Starter-Rabatt und zur Verlängerung können Sie hier nachlesen.

Zu den Details
 

Webinar: Haftungsrisiken für die Organtätigkeit

Vorstände, Geschäftsführer:innen und Mitglieder von Aufsichtsräten tragen große Verantwortung – und unterliegen dabei zahlreichen Risiken. Darum geht es in unserem Webinar zum Thema „Haftungsrisiken für die Organtätigkeit“ am Montag, den 16. November 2026. Das Webinar richtet sich an Ihre Endkund:innen aus dem Manager-Rechtsschutz. Aber auch Sie und Ihre Mitarbeitenden sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Infos zur Webinar-Anmeldung
 

Aktuelles Kundenmailing: Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media

In Kürze informieren wir unsere Geschäftskunden in einem Mailing über die Risiken bei der Nutzung von Musik in den sozialen Medien. Vor allem auf Instagram bedeutet die Verfügbarkeit eines Songs in der Plattform-Bibliothek nicht automatisch, dass dieser auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf. Aktuell werden Unternehmen zunehmend wegen nicht ausreichend lizenzierter Musiknutzung abgemahnt. Das Mailing gibt einen Überblick darüber, worauf Geschäftskunden bei der Nutzung von Musik auf Social Media achten sollten. Der Versand erfolgt ausschließlich an Geschäftskunden mit vorliegender Werbeeinwilligung.

 

Fall des Monats Oktober: Mediatorin löst den Knoten

Ein Jahr lang wartet unsere Kundin auf ihre Nebenkostenabrechnung und die Auszahlung eines vierstelligen Betrags. Doch ihre alte und ihre neue Hausverwaltung schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Erst als sie sich an uns wendet, kommt Bewegung in die Sache. Unser Fall des Monats Oktober zeigt, wie eine Mediation einen festgefahrenen Fall in nur wenigen Tagen lösen kann.

Zum Fall des Monats
 

Media-Kit-Highlight des Monats: Starker Schutz für Unternehmen

Als Unternehmen kann man schnell in einen Rechtsstreit geraten, auch ohne eigenes Verschulden. Ob mit Mitarbeitenden, Lieferanten, Kund:innen oder Behörden: Ein Konflikt kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Unser Media-Kit-Highlight des Monats zeigt, wie wir mit unserem Firmen-Rechtsschutz unsere Geschäftskunden bei solchen Konflikten unterstützen. Laden Sie sich die Social-Media-Vorlage einfach herunter und posten Sie sie auf Ihren Social-Media-Kanälen, um Ihre Geschäftskunden gezielt anzusprechen und die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen.

Posting des Monats downloaden
Zum gesamten Media Kit
 

Das bleibt wichtig: Themen aus vorherigen Ausgaben

Die Inhalte, die wir Ihnen in ROLights vorstellen, bleiben häufig über einen längeren Zeitraum hinweg relevant. Damit wichtige Informationen im Arbeitsalltag nicht aus dem Fokus geraten, haben wir Ihnen ausgewählte Themen aus vorherigen Ausgaben noch einmal übersichtlich zusammengestellt. Über die Links gelangen Sie direkt zu den Informationen.

 

  • Beitragsanpassung ab Oktober
  • Geschäftskunden-Befragung: Welche Konflikte beschäftigen Unternehmen wirklich?
  • Verlängerung der 1:1-Übernahme und Honorar-Rechtsschutz-Aktion
  • Exklusive Schulungen für Geschäftskunden der ARB 2026
 

Neues aus dem Magazin

Studienplatzklage: Auf juristischem Weg zum Wunschstudium

Für viele beliebte Studiengänge interessieren sich jedes Semester mehr Bewerber:innen, als es Kapazitäten an den Hochschulen gibt. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, bekommt einen Ablehnungsbescheid. Doch durch eine Studienplatzklage kann der gewünschte Studienplatz an der Hochschule eingeklagt werden. Unser Partneranwalt Federico Trimarchi erklärt, wann eine Studienplatzklage möglich ist und was die Voraussetzungen dafür sind.

Zum Artikel

Elternbürgschaft: Unterstützung für den Start ins Erwachsenenleben

Der Wohnungsmarkt kann gerade für junge Erwachsene mit begrenztem Einkommen eine Herausforderung darstellen. Vermieter:innen verlangen oft Sicherheiten, die viele in dieser Lebensphase nicht aufbringen können. In dieser Situation kann eine Elternbürgschaft den Weg zur ersten eigenen Wohnung deutlich erleichtern. Unser Partneranwalt Henning Meyersrenken beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

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Redaktion: Carolin Rabener, Maike Holle (Vertrieb und Kundenmanagement)

Verantwortlich für den Inhalt: Joachim Schabacker (Vertrieb und Kundenmanagement)

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Thilo Schumacher

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