
Beitragsanpassung ab Oktober 2026
Zum 1. Oktober 2026 passen wir unsere Beiträge in ausgewählten Tarifgenerationen an. Dies geschieht auf Basis der Beitragsanpassungsklausel (BAK) oder der Tarifänderungsklausel (TÄK). Mit beiden Regelungen passen wir die Beiträge langfristig und nachvollziehbar an die tatsächliche Kostenentwicklung an. So können wir unseren gemeinsamen Kund:innen auch künftig einen leistungsstarken Rechtsschutz bieten.
In diesem Jahr fällt die Entscheidung des unabhängigen Treuhänders im Rahmen der BAK insgesamt moderat aus: Betroffen sind nur wenige Vertragsgruppen. Gleichzeitig sehen wir in der aktuellen Schadenentwicklung schon heute deutlich steigende Aufwendungen – insbesondere im Arbeits-Rechtsschutz sowie im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich auch in der nächsten Treuhänderentscheidung widerspiegeln.
Warum wir mit der TÄK frühzeitig handeln
Bei der Entscheidung über eine Beitragsanpassung nach der TÄK kommt es vor allem darauf an, wie sich die Schäden aktuell entwickeln und was für die Zukunft zu erwarten ist. Gerade im Arbeits-Rechtsschutz zeigt sich derzeit eine dynamische Entwicklung: Von 2024 auf 2025 ist die Zahl der Schadenfälle um 12,2 Prozent gestiegen. Auch im ersten Halbjahr 2026 nahm die Zahl der arbeitsrechtlichen Schadenfälle um weitere 11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu. Besonders deutlich ist diese Entwicklung bei den Kündigungsschutzklagen zu sehen: Hier stieg die Zahl der Schadenfälle von 2024 auf 2025 um 16,2 Prozent. Diese Entwicklungen und die daraus abgeleiteten Prognosen sprechen zusammen für eine nachhaltig höhere Schadenbelastung.
Hinzu kommt, dass arbeitsrechtliche Verfahren in den vergangenen Jahren teurer geworden sind. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen wurden die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren durch Anpassungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) angehoben. Zum anderen sind die durchschnittlichen Bruttoverdienste in Deutschland gestiegen. Da der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen in der Regel auf Grundlage von drei Bruttomonatsgehältern festgesetzt wird, können höhere Gehälter – insbesondere beim Erreichen einer höheren Gebührenstufe - auch zu höheren Verfahrenskosten führen. Hinzu kommt eine Besonderheit des Arbeitsrechts: In der ersten Instanz trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die steigenden Fallzahlen und die höheren Verfahrenskosten wirken sich daher zusammen unmittelbar auf unsere Schadenaufwendungen aus.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sich Schäden im Rechtsschutzgeschäft häufig über einen längeren Zeitraum entwickeln. Kosten für Gerichtsverfahren und Anwaltsvergütungen fallen oft erst nach und nach an. Die tatsächliche Kostenentwicklung zeigt sich deshalb in der Schadenquote erst mit zeitlicher Verzögerung.
Mit der TÄK können wir die schon heute erkennbare Kostenentwicklung frühzeitig und in einem vertretbaren Umfang berücksichtigen. Unser Ziel ist eine möglichst gleichmäßige und langfristige Beitragsentwicklung. Wenn wir ausschließlich auf die künftigen Entscheidungen des unabhängigen Treuhänders reagieren, besteht das Risiko, dass notwendige Beitragsanpassungen in den kommenden Jahren deutlich höher ausfallen. Mit unserer Art der Tarifsteuerung übernehmen wir Verantwortung, langfristig wirtschaftlich zu handeln und dauerhaft leistungsstarke Rechtsschutzlösungen anzubieten.
Die wichtigsten Botschaften
- Stabile Beiträge im Neugeschäft: Die Beiträge unserer aktuellen Tarifgeneration ARB 2026 bleiben unverändert.
- Rabatte bleiben vollständig erhalten: Schon vereinbarte vertriebliche und tarifliche Rabatte bleiben in voller Höhe bestehen und werden durch die Beitragsanpassung nicht verringert.
- Faire Tarifobergrenze (TOG): Bestandskund:innen zahlen nicht mehr als vergleichbare Neukund:innen. Dadurch kann die tatsächlich umgesetzte Beitragsanpassung im Einzelfall unter dem vorgesehenen Anpassungssatz liegen.
- Unterstützung für Sie: Auch in diesem Jahr unterstützen wir Sie mit umfassenden Materialien und Hilfen für Ihre Kundengespräche. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.
Anpassungssätze
Tarifänderungsklausel (TÄK)
| Tarifgruppe | Anpassung |
|---|---|
| Verkehrs-/Fahrer-Rechtsschutz | keine Anpassung |
| Privat-, Firmen- und Immobilien-Rechtsschutz | 5,3 % |
| Privat-Rechtsschutz inkl. Verkehrs-Rechtsschutz / Landwirtschafts-Rechtsschutz | 9,2 % |
| Firmen-Rechtsschutz-Pakete | 8,9 % |
| Angebündelte Zusatzdeckungen | keine Anpassung |
| Angebündelter Straf-Rechtsschutz | keine Anpassung |
Beitragsanpassungsklausel (BAK)
Der unabhängige Treuhänder hat in diesem Jahr überwiegend geringe Beitragsanpassungen festgelegt. Nur einzelne Vertragsgruppen passen wir an:
- Familien-, Vereins-, Grundstückseigentums- und Miet-Rechtsschutz (ARB 1981): + 5,0 Prozent
- Alle übrigen BAK-Gruppen: keine Anpassung
So unterstützen wir Sie
- Informationsschreiben für Kund:innen
- Infoblätter für Ihre Kundengespräche
Unsere Kund:innen informieren wir rund acht Wochen vor der Hauptfälligkeit individuell über ihre Beitragsanpassung. Sie möchten Ihren Kund:innen die Beitragsanpassung verständlich erklären? Dann nutzen Sie gerne die Informationen aus unserem Infoblatt.
Sie haben Fragen zum Prozess oder zur Beitragsanpassung allgemein? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an beitragsanpassung@roland-rechtsschutz.de.