§219a StGB – ein umstrittener Paragraph

Das Bundeskabinett hat sie schon beschlossen: die Streichung des Paragraphen 219a StGB, der Werbung für Abtreibungen verbietet. Die Koalitionsparteien aus SPD, FDP und Grünen hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Streichung verständigt. Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der § 219a soll aus dem Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen werden.“ Wir haben mit unserem Partneranwalt Eric Schriddels von der Kanzlei Kaiser&Kollegen gesprochen.

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Nach der bisherigen und noch geltenden Rechtslage müssen Ärzt:innen Strafverfolgung befürchten, wenn sie ausführliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich anbieten. Der Paragraph 219a StGB untersagt aktuell das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Als Strafmaß sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Die Streichung ist allerdings heftig umstritten. Die Unions-Parteien hatten sich vehement gegen eine Streichung ausgesprochen. In dieser Kontroverse treffen sachliche Informationen und das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf Fragen nach dem Schutz des ungeborenen Lebens und vermuteter anstößiger Werbung über Schwangerschaftsabbrüche aufeinander.

Welcher Schutz bleibt nach einer möglichen Streichung des § 219a StGB?

An den Rechtsnormen zum Schutz des ungeborenen Lebens ändert sich nichts. Anpreisender und anstößiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll durch andere Rechtsnormen begegnet werden können. Aber aktuell sind noch viele Fragen unbeantwortet. Wird es zum Beispiel eine Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geben? Und wo sollte diese Regulierung dann gesetzgeberisch verankert werden?

Wie geht es weiter?

Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein, wie es weiter im Koalitionsvertrag heißt. Auch sind flächendeckende Beratungsstellen vorgesehen. Die weitere Entwicklung bleibt allerdings abzuwarten. Insbesondere stellt sich die Frage, wie sich zukünftig sachliche Information zum Schwangerschaftsabbruch und der Schutz des ungeborenen Lebens zueinander verhalten.