![]() Liebe Vertriebspartner:innen,kennen Sie schon unseren Instagram-Account? Dort gibt es ab sofort spannende Inhalte rund um das Thema Rechtsschutz für Sie. Welche das sind und wie Sie die für Ihre Accounts nutzen können, erfahren Sie in dieser Ausgabe.
Die Reisezeit ist in vollem Gange. Aber was passiert, wenn der Reiseveranstalter insolvent geht? Was ist, wenn der Flug verspätet ist oder sogar storniert wird? Diese und weitere Fragen beantwortet die ROLAND Akademie in einem Webinar rund um das Thema Reiserecht. Und in unserem Fall des Monats berichten wir von einem echten Fall, wie wir einer Kundin in so einer Situation geholfen haben. Viel Spaß beim Lesen! Herzliche Grüße Joachim Schabacker Leiter Vertrieb und Kundenmanagement |
Neue Webinare im JuniSommerzeit ist Reisezeit: Passend zum Thema hat die ROLAND Akademie ein Webinar rund ums Reisen für Sie. Außerdem geht es in den neuen Webinaren im Juni um unser Service-Portal, unsere Rechtsdienstleistungen und das Thema Rechtsschutz als Vorsorge. Alle Informationen zu den Inhalten, den Terminen und zur Anmeldung finden Sie in unserer Webinar-Übersicht. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! |
Fall des Monats Mai: Heimkehr mit HindernissenIn unserem Fall des Monats Mai berichten wir von einer Kundin, die auf dem Rückweg aus dem Urlaub gleich zwei unangenehme Überraschungen erlebt hat. Erst wurde ihr Rückflug gestrichen, dann kam auch noch der Buggy ihrer Tochter beschädigt zu Hause an. Wie wir ihr in dieser Situation zur Seite standen, erfahren Sie hier. |
Wir informieren Ihre Kund:innen – Mailing zur Bonus-Rechtsberatung![]() In Kürze starten wir ein gezieltes Mailing and Kund:innen, das auf die Vorteile der Bonus-Rechtsberatung aufmerksam macht. Kund:innen, die seit zwei Jahren konfliktfrei versichert sind, werden dabei aktiv von uns angeschrieben. Durch die frühzeitige Kommunikation der kostenlosen Bonus-Rechtsberatung nach drei konfliktfreien Jahren möchten wir Sie dabei unterstützen, Kündigungen vorzubeugen und die Kundenbindung in Ihrem Bestand nachhaltig zu stärken. |
Deutscher Versicherungs-Award: ROLAND erneut ausgezeichnetROLAND Rechtsschutz wurde mit dem Deutschen Versicherungs-Award 2025 ausgezeichnet. Damit gehören wir erneut zu den Top 3 im Gewerbe-Rechtsschutz! Den Award hat uns die Franke und Bornberg GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ) und ntv Nachrichtenfernsehen GmbH verliehen. Was für eine tolle und erfreuliche Leistung! Alle Informationen zum diesjährigen Versicherungs-Award finden Sie hier. |
Instagram: Jetzt mit neuen Inhalten speziell für SieKennen Sie schon unseren Instagram-Account? Dort gibt es ab sofort spannende Inhalte rund um das Thema Rechtsschutz speziell für Sie als Vertriebspartner:in. Ob Insights für den Vertriebsalltag, exklusive Einblicke, Produktinformationen oder wertvolle Rechtsschutz-Tipps: hier ist für jede:n etwas dabei. Und das beste: Sie können die Inhalte direkt auf Ihrem Kanal teilen. |
Differenzdeckung: Jetzt auch mit InfoblattIn der Ausgabe im Januar haben wir Sie schon über die Differenzdeckung informiert. Aber was ist das eigentlich genau? Und welche Voraussetzungen gibt es? Um diese Fragen zu beantworten, haben wir Ihnen alle Informationen zum Thema in einem Infoblatt zusammengestellt. So können Sie im Verkaufsgespräch direkt nachschauen, ob Ihr:e Kund:in für die Differenzdeckung in Frage kommt. |
Neues aus dem MagazinWohnungsgenossenschaft – eine unrealistische Utopie?Eine Organisation, die günstigen Wohnraum für Menschen bereitstellt und ihren Mietenden zusätzlich umfassende Mitbestimmungsrechte einräumt? Was wie eine unrealistische Utopie klingt, nennt sich Wohnungsgenossenschaft. Was das genau ist, wie sie funktioniert und welche Vorteile eine Genossenschaftswohnung bietet, erfahren Sie hier. Außerdem erfahren Sie, was beim Kauf von Genossenschaftsanteilen zu beachten ist. Lebenslanges Wohnrecht: Rechte und PflichtenViele Eltern möchten, dass ihr Eigenheim einmal ihren Kindern gehört. Vererben sie das Haus oder die Wohnung an ihre Nachkommen, wird allerdings Erbschaftssteuer fällig. Stattdessen können sie die Immobilie auch zu Lebzeiten an ihre Lieben verschenken und zugleich sicherstellen, dass sie selbst weiter dort leben können – mit dem lebenslangen Wohnrecht. Was dabei beachtet werden muss, erklärt Rechtsanwältin Fabienne Trost von der Kanzlei Kaiser & Kollegen. |
Bei Fragen zur Anmeldung und den Inhalten wenden Sie sich bitte an feedback@roland-rechtsschutz.de. |







