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Fall des Monats Mai: Heimkehr mit Hindernissen

Für unsere Kundin endet gerade ein sehr erholsamer Familienurlaub in der Türkei. Am Flughafen dann der Schock: ihr Flug wurde plötzlich gestrichen. Nach einigen umständlichen Telefonaten mit der Fluggesellschaft gelingt es ihr, einen neuen Flug für den nächsten Tag zu buchen. Doch das ist noch nicht alles. Als sie endlich mit ihrer Familie am Flughafen ihres Heimatorts ankommt, macht sie eine weitere ärgerliche Entdeckung: Der Buggy ihrer kleinen Tochter ist beim Transport durch die Fluggesellschaft stark beschädigt worden. Sie hatte ihn extra neu für die Reise gekauft – umso größer ist die Enttäuschung. 

Die Lösung

Verärgert wendet sich unsere Kundin an uns. Wir vermitteln sie an einen unserer Rechtsdienstleister, der auf Reiserecht spezialisiert ist. Dort kann man unserer Kundin leider nicht helfen, weil es sich um eine Auslandsangelegenheit handelt. Denn unsere Kundin hatte den neuen Flug am Schalter des Flughafens in der Türkei gebucht. Vor lauter Aufregung hatte sie vergessen, uns das mitzuteilen. 

In der Zwischenzeit hatte ihr Ehemann eine Anwaltskanzlei in der Türkei kontaktiert. Diese verlangte für ihre Tätigkeit einen Honorarvorschuss von 4.000 Euro. Der Kundin waren für den zusätzlich gebuchten Flug und den neuen Buggy Kosten von 2.000 Euro entstanden. 

Wir wollen den Konflikt für unsere Kundin schnell und pragmatisch lösen. Darum machen wir ihr nach individueller Bewertung ein Angebot über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro. Die Kundin nimmt unser Angebot dankend und erleichtert an. Sie freut sich, dass ihr Konflikt so schnell gelöst werden konnte – ganz ohne weiteren Ärger mit der Airline.