Fall des Monats Oktober: Mobbing in der Schule
Unsere Kundin ist mit ihrem Mann und ihrer gemeinsamen 15-jährigen Tochter berufsbedingt in ein anderes Bundesland gezogen. Da ihr Mann Berufssoldat ist, verbringt dieser wenig Zeit im neuen Zuhause. Mutter und Tochter sind meistens alleine in der neuen Umgebung. Leiderfühlen beide sich nicht wohl. Besonders schlimm ist für die Tochter der Schulbesuch, da sie von ihren Mitschüler:innen ausgegrenzt und gemobbt wird. Die Situation wird für die Tochter so unerträglich, dass sie sich weigert, in die Schule zu gehen. Schließlich schaltet sich das Jugendamt ein und die Schule droht mit einer Anzeige. Hilfesuchend wendet sich unsere Kundin an uns. Wir vermitteln sie an einen Mediator.
Schwere emotionale Belastung für die Betroffenen
Im ersten Gespräch mit dem Mediator ist unsere Kundin sehr verzweifelt. Sie erzählt, dass ihre Tochter eines Morgens nicht mehr aufstehen wollte. Unsere Kundin versuchte zunächst, ihre Tochter zu ermutigen in die Schule zu gehen und sich von ihren Mitschüler:innen nichts sagen zu lassen. Aber jeder Versuch war erfolglos. Jeden Morgen kam es zu Auseinandersetzungen, die schließlich zu Panikattacken der Tochter führten.
Der Mediator erkennt schnell: Die Mutter ist emotional schwer belastet, da sie unter einem großen Druck steht. Sie möchte ihrer Tochter helfen, schafft es aber nicht alleine. Und weder die Schule noch das Jugendamt unterstützen sie. Die Mutter ist sogar der Meinung, dass die Institutionen gegen sie arbeiten und ihr die Schuld an der Schulverweigerung der Tochter geben.
Keine klassische Mediation bei Mobbing
Der Mediator möchte wissen, welche Mobbing-Handlungen der Mutter bekannt sind, über welchen Zeitraum hinweg und wie oft diese ihres Wissens nach bisher ausgeübt worden sind. Durch die Antworten stellt der Mediator fest, dass es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Er passt daraufhin sein Arbeitsprogramm an. Denn bei Mobbing ist eine klassische Mediation nicht möglich. Es ist ein sogenannter Helferkreis notwendig, der die Tochter unterstützt, stabilisiert und stärkt.
Begleitperson als Unterstützung in der Schule
Im ersten Schritt kontaktiert der Mediator den Sozialarbeiter der Schule. Dieser ist das Bindeglied zwischen Schule und Außenwelt. Durch den Sozialarbeiter bekommt der Mediator Kontakt zur Schulleitung. Der Mediator, die Schulleitung und der Sozialarbeiter vereinbaren schließlich, dass die Schülerin eine Schulbegleitung bekommt. Das ist eine speziell ausgebildete Person, die immer an der Seite der Schülerin sein wird. Die Schulbegleitung soll die Schülerin vor den Mitschüler:innen schützen und ihr im Unterricht helfen.
Unsere Kundin ist von der Bereitschaft der Schule, eine Schulbegleitung zu stellen, begeistert. Leider nimmt ihre Tochter diese Möglichkeit in den folgenden Wochen nur selten in Anspruch. Sie fehlt weiterhin häufig im Unterricht. Nach den negativen Erlebnissen fühlt sich die Tochter trotz der Begleitung in der Klasse nicht wohl. Sie möchte stattdessen auf eine Förderschule gehen. Sie hofft, dort ein angenehmes Umfeld zu finden – sowohl persönlich als auch schulisch.
Erfolgreiche Konfliktlösung dank des Mediators
Der Mediator tritt wieder mit der Schulleitung und anschließend mit dem zuständigen Schulamt in Kontakt. Schließlich stimmen alle Beteiligten dem Wunsch der Schülerin zu. Die Tochter verbringt einen Probetag in der Förderschule. Dieser bringt ihr die Lebensfreude zurück. Doch es dauert noch einige Wochen, bis der Wechsel in die Förderschule offiziell durchgeführt werden kann. Unsere Kundin und ihre Tochter machen sich deshalb wieder große Sorgen.
Der Mediator verhandelt mit der Schule eine Zwischenlösung: Die Tochter wird von einem Lehrer alleine online unterrichtet. So muss die Tochter nicht mehr zu Schule gehen, kann das Schuljahr aber ordentlich abschließen. Außerdem bereitet die Schulpsychologin die Tochter auf die neue Schule vor. Auch unsere Kundin kontaktiert eine Beratungsstelle, um sich professionelle Unterstützung im Umgang mit der neuen Lebenssituation zu holen. Alle Beteiligten sind erleichtert: Der Übergang ist geregelt und eine dauerhafte Lösung ist gefunden! So konnte der Fall innerhalb von zwei Monaten erfolgreich abgeschlossen werden.