Fall des Monats September: Plötzliche Kündigung nach 15 Jahren Unternehmenszugehörigkeit
Unsere Kundin arbeitet seit fünfzehn Jahren engagiert in einem Unternehmen. Wegen einer schweren Erkrankung musste sie sich in den letzten zwei Jahren häufiger für kurze Zeit krankmelden. Glücklicherweise ist ihre Erkrankung nun vollständig ausgeheilt. Der behandelnde Arzt hat eine positive Gesundheitsprognose erstellt.
Deshalb führt der Arbeitgeber unserer Kundin mit ihr ein Gespräch zur betrieblichen Wiedereingliederung (BEM). Umso erschrockener ist unsere Kundin, als es bei dem Gespräch darum geht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Kurz darauf bekommt sie ihre Kündigung. Aufgelöst sucht unsere Kundin Hilfe.
Kündigung statt Wiedereingliederung
Schnell stellt sich heraus, dass das Gespräch zur Wiedereingliederung nicht richtig durchgeführt wurde: Es wurde nicht protokolliert und es ging nicht um die Unterstützung unserer Kundin bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Vielmehr ging es dem Arbeitgeber ausschließlich um die Kündigung. Dabei wollte der Arbeitgeber weder die Resturlaubstage noch die Überstunden anerkennen, die unserer Kundin noch zustanden.
Abfindung für unsere Kundin nach intensiven Verhandlungen
Wir haben unsere Kundin sofort an unsere Partnerkanzlei Legalhero vermittelt. Diese prüfte zunächst umfangreich verschiedene Unterlagen aus den letzten Jahren (2021 – 2023). In dieser Zeit galten wegen der Corona-Krise arbeitsrechtliche Besonderheiten. Nach Prüfung der Unterlagen verhandelte unsere Partnerkanzlei mit dem Arbeitgeber eine für unsere Kundin gerechte Abfindung.
Die Verhandlungen waren intensiv. Doch schließlich einigten sich die Parteien auf eine faire Abfindung. Diese würdigte angemessen das Engagement der langen und treuen Betriebszugehörigkeit unserer Kundin. So konnte der Fall Dank des Einsatzes von Legalhero innerhalb von zwei Monaten außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Zufriedenheit unserer Kundin nach außergerichtlicher Einigung
Unsere Kundin war sehr zufrieden über die kompetente Unterstützung und die schnelle Bearbeitung ihres Anliegens: „Ich bin über meine Rechtsschutzversicherung auf die Kanzlei aufmerksam gemacht worden, der Kontakt wurde mir von der Versicherung vermittelt. Mein Erstgespräch mit Frau Güttler war sehr hilfreich, ihre kompetente Art und ehrliche Einstellung hat mir meine Unsicherheit genommen. Auch wenn die Gespräche rein telefonisch und der Schriftverkehr per E-Mail gelaufen sind, fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Vielen lieben Dank für Ihren Einsatz. Ich bin sehr zufrieden, insbesondere, dass die Sache sich innerhalb kürzester Zeit geregelt hat! Die Kanzlei kann ich definitiv von ganzem Herzen weiterempfehlen.“