Liebe Vertriebspartner:innen,unsere heutige Ausgabe hält eine bunte Mischung an Themen für Sie bereit. Zu Beginn haben wir eine erfreuliche Nachricht zu einer Auszeichnung: Laut einer Studie von ServiceValue und der WELT haben wir Gold-Status in puncto Kundenbegeisterung. Details dazu lesen Sie direkt im ersten Artikel. Gute Neuigkeiten gibt es auch zu unserer 1:1-Übernahme-Aktion: Die Maßnahme ist erneut verlängert. Außerdem haben wir unter anderem Informationen zur Neugestaltung der Prozesse bei JurMoneyPlus und wir stellen Ihnen unseren Fall des Monats September vor. Viel Spaß beim Lesen! Herzliche Grüße Joachim Schabacker Leiter Vertrieb und Kundenmanagement |
Studie von ServiceValue: Wir haben Gold-Status!Für ein besseres Miteinander – das haben wir uns als Konfliktlöser auf die Fahne geschrieben. Unser Ziel und unser Versprechen an Ihre Kund:innen ist es, Konflikte einvernehmlich, schnell und nachhaltig zu lösen. Dabei beachten wir, dass Konflikte und ihre Lösungswege individuell und vielfältig sind. Eine gemeinsame Studie von ServiceValue und der WELT liefert dazu erfreuliche Ergebnisse: Wir haben Gold-Status in puncto Kundenbegeisterung. Mehr dazu lesen Sie hier. |
Verlängerung der 1:1-Übernahme-AktionGute Neuigkeiten zu unserer 1:1-Übernahme-Aktion: Unsere Maßnahme ist erneut verlängert. Die 1:1-Übernahme läuft bis zum 30. September 2025. Die Verlängerung erfolgt jeweils mit gleichbleibenden Konditionen. Hier finden Sie alle Details zur Maßnahme. |
JurMoneyPlus: Gleiche Dienstleistungen bei effizienteren ProzessenJurMoneyPlus wird digitaler und effizienter: Ab dem 1. September 2024 gestalten wir die Prozesse unseres Inkassoservices neu. Dadurch sind die Prozesse zukünftig kundenfreundlicher. Wichtig ist: Die Dienstleistungen bleiben die gleichen. Doch wie sehen die Prozesse zukünftig aus? Ihre Kund:innen können JurMoneyPlus-Schäden über unser Service-Portal melden. Nach der Schadenmeldung erfolgt eine zeitnahe Vorprüfung des möglichen Leistungsanspruchs Ihres:r Kund:in. Anschließend beginnt der Inkassoprozess einschließlich Deckungsentscheidung. |
Anmeldungen für Webinare im September noch möglichDie Webinare unserer Akademie im September haben wir Ihnen in unserer vergangenen Ausgabe vom 6. August 2024 schon vorgestellt. Wenn Sie noch keine Gelegenheit hatten, sich anzumelden, können Sie die Möglichkeit jetzt gerne noch nutzen. In unserer Webinar-Übersicht finden Sie alle Details zu den Inhalten und Terminen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! |
Neue Broschüre für Chefärzt:innenIn unserer vergangenen Ausgabe vom 6. August 2024 haben wir Ihnen unsere neu aufgelegten Broschüren für angestellte und niedergelassene Ärzt:innen zur Verfügung gestellt. Nun gibt es frischen Nachschub an Broschüren für Chefärzt:innen. In den Broschüren finden Sie die wichtigsten Infos zu unseren Paketen und Bausteinen zusammengefasst. |
Fall des Monats September: Plötzliche Kündigung nach 15 Jahren UnternehmenszugehörigkeitArbeitsrechtliche Konflikte sind weit verbreitet. Sie zählen zu den Top 5 der Rechtsrisiken für Privatkund:innen. Oft können solche Konflikte nur mit Unterstützung gelöst werden. In unserem Fall des Monats im September zeigen wir Ihnen, wie wir für unsere Kundin eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung gefunden haben. |
Neues aus dem MagazinElternunterhalt: Wann sind die Kinder in der Pflicht?Was ist, wenn die eigenen Eltern im Alter nicht mehr für sich selbst sorgen können? Durch die steigende Lebenserwartung steigt die Anzahl an Pflegebedürftigen. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist kostenintensiv. Oft reichen Rente und Ersparnisse der Betroffenen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Dann werden ihre Kinder zur Kasse gebeten. Doch ab wann ist die finanzielle Unterstützung verpflichtend? Zusammen mit Herrn Dr. Norbert Gierlach, Fachanwalt für Familienrecht an der Bonner Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle Rechtsanwälte, erläutern wir in unserem Magazin-Artikel alles Wichtige zum Elternunterhalt. Alles Wissenswerte zur energetischen SanierungWer ein Haus von den Eltern geerbt oder sogar geschenkt bekommen hat, kann der GEG-Sanierungspflicht unterliegen. Gleiches gilt, wenn man eine ältere Immobilie zu einem vermeintlich günstigen Preis kauft. Auch hier kann die Pflicht für eine energetische Sanierung greifen. In unserem Magazin-Artikel beleuchten wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Markus Hannen von der Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg die gesetzlichen Regelungen wie die GEG-Sanierungspflichten, wann diese mit Bußgeldern durchgesetzt werden können, die staatliche Förderung, Steuern und die EU-Vorgaben zur energetischen Sanierung. |
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